Heimbeirat

Der Einrichtungsbeirat übernimmt die Vertretung der Bewohnerinteressen. Das Gremium wird alle zwei Jahre von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern.
Die Aufgaben des Heimbeirates sind sehr vielfältig und seine Mitwirkung ist für das Haus ein wesentlicher Gradmesser für die Qualität der Versorgung aus der Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner. Um den Speisewünschen der Bewohner entsprechen zu können, nimmt die Hauswirtschaftsleitung neben der Einrichtungs- und Pflegedienstleitung regelmäßig an den monatlich statt findenden Sitzungen teil.

Bei Bedarf werden die Küchenleitung, die Leiterin des Sozialen Dienstes oder der Haustechniker hinzugezogen, um mögliche Probleme in den einzelnen Bereichen zu besprechen und zu beheben.